Homeoffice-Recht 2025: Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber jetzt wissen müssen
Nach den Bundestagswahlen im Februar 2025 ist die rechtliche Lage beim Homeoffice weiterhin komplex. Trotz jahrelanger Diskussionen gibt es noch immer keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice in Deutschland. Dennoch haben sich durch aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsempfehlungen wichtige Standards etabliert, die Sie kennen sollten.
Als Anwältin für Arbeitsrecht in Hannover erlebe ich häufig Unsicherheiten bei der Gestaltung von Homeoffice-Vereinbarungen. Dieser Artikel gibt Ihnen einen aktuellen Überblick über Ihre Rechte und Pflichten – egal ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind.

Die aktuelle Rechtslage: Kein Anspruch, aber viele Schutzrechte
Gibt es einen Rechtsanspruch auf Homeoffice?
Nein, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice. Die Entscheidung liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts. Der im alten Koalitionsvertrag geplante „Erörterungsanspruch“ wurde nicht umgesetzt.
Aber: Wenn Homeoffice einmal gewährt wurde, entstehen wichtige Schutzrechte. Das Landesarbeitsgericht Köln hat 2024 entschieden, dass ein Widerruf von langjährigem Homeoffice nur bei sachlichen Gründen möglich ist (LAG Köln, Az. 6 Sa 579/23).
Ihre Rechte als Arbeitnehmer im Homeoffice
1. Zeiterfassung ist auch zu Hause Pflicht
Seit dem BAG-Urteil vom 13.09.2022 müssen Arbeitgeber ein System zur Arbeitszeiterfassung einführen – auch im Homeoffice. Das kann digital oder analog erfolgen, muss aber verlässlich und nachvollziehbar sein.
Wichtig: Sie haben ein Recht auf Nichterreichbarkeit außerhalb Ihrer Arbeitszeiten!

2. Wer zahlt die Ausstattung?
Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber muss die notwendigen Arbeitsmittel stellen. Das umfasst:
- Computer/Laptop
- Software und Lizenzen
- Schreibtisch und Bürostuhl
Ausnahme: Bei gelegentlichem mobilem Arbeiten können private Geräte genutzt werden, wenn dies vereinbart ist.
3. Kostenerstattung für Internet und Strom
Ihr Arbeitgeber kann Ihnen bis zu 50 Euro monatlich steuerfrei für Internetkosten erstatten. Zusätzlich können Sie die Homeoffice-Pauschale von 1.260 Euro jährlich (6 Euro pro Tag, max. 210 Tage) steuerlich geltend machen.
4. Unfallversicherungsschutz
Gute Nachricht: Seit 2021 sind Sie im Homeoffice umfassend unfallversichert – sogar auf dem Weg zur Küche oder zur Toilette. Auch der direkte Weg zur Kinderbetreuung ist versichert.
Pflichten für Arbeitgeber: Das müssen Sie beachten
1. Arbeitsschutz gilt auch im Homeoffice
Als Arbeitgeber bleiben Sie für den Arbeitsschutz verantwortlich. Das bedeutet:
- Gefährdungsbeurteilung durchführen (kann per Fragebogen erfolgen)
- Unterweisung der Mitarbeiter
- Bei Bildschirmarbeit: Arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten
Tipp: Eine Wohnungsbegehung ist nur mit Zustimmung des Mitarbeiters möglich. Nutzen Sie Checklisten zur Selbstauskunft.

2. Datenschutz sicherstellen
Sie bleiben als Arbeitgeber vollständig für den Datenschutz verantwortlich (Art. 24 DSGVO). Erforderlich sind:
- Sichere VPN-Verbindungen
- Verschlüsselte Datenübertragung
- Klare Regelungen zur Datentrennung (privat/beruflich)
- Schulung der Mitarbeiter
3. Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte
Bei der Ausgestaltung von mobilem Arbeiten hat der Betriebsrat mitzubestimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG). Das betrifft:
- Arbeitszeiten im Homeoffice
- Erreichbarkeitsregelungen
- Anwesenheitspflichten im Büro
Steuervorteile optimal nutzen

Die neue Homeoffice-Pauschale
Seit 2023 können Sie 6 Euro pro Homeoffice-Tag absetzen, maximal 1.260 Euro im Jahr. Voraussetzungen:
- Sie arbeiten überwiegend von zu Hause
- Sie suchen keine erste Tätigkeitsstätte auf
Kein separates Arbeitszimmer nötig! Auch die Arbeit am Küchentisch zählt.
Arbeitszimmer absetzen
Wenn Ihr häusliches Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit bildet, können Sie die tatsächlichen Kosten unbegrenzt absetzen. Die alte 1.250-Euro-Grenze gibt es nicht mehr.
Praktische Tipps für rechtssichere Homeoffice-Vereinbarungen
Für Arbeitnehmer:
- Schriftliche Vereinbarung abschließen – mündliche Zusagen reichen nicht
- Arbeitszeiten genau regeln
- Kostenerstattungen vereinbaren
- Kündigungsfristen für Homeoffice festlegen
Für Arbeitgeber:
- Betriebsvereinbarung abschließen statt Einzelvereinbarungen
- IT-Sicherheitskonzept erstellen
- Versicherungsschutz prüfen
- Steueroptimierte Gestaltung nutzen (z.B. Internetpauschale)
Aktuelle Entwicklung: Der Trend zur Büro-Rückkehr
Viele große Unternehmen reduzieren derzeit ihre Homeoffice-Angebote. Aber Vorsicht: Bestehende Vereinbarungen können nicht einfach widerrufen werden!
Das LAG Köln hat 2024 klargestellt: Nach jahrelanger Homeoffice-Praxis entsteht ein schützenswertes Vertrauen. Ein Widerruf ist nur bei überwiegenden betrieblichen Interessen möglich.
Fazit: Rechtssicherheit durch klare Vereinbarungen
Auch ohne gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice haben sich wichtige Standards etabliert. Entscheidend ist eine klare, schriftliche Vereinbarung, die alle relevanten Punkte regelt.
Die wichtigsten Erkenntnisse:

