Ehevertrag

Ehevertrag Hannover

Kompetente Beratung · Faire Regelungen · Rechtssicherheit

Ein durchdachter Ehevertrag schafft Klarheit und verhindert spätere Konflikte. Als Anwältin für Familienrecht erstelle ich rechtssichere Eheverträge, die Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen und beide Partner fair behandeln.

Was ist ein Ehevertrag?

Ein Ehevertrag ist eine private Vereinbarung zwischen Ehepartnern, die abweichend vom gesetzlichen Güterstand individuelle Regelungen für die Ehe und deren mögliche Beendigung festlegt. Er wird vor oder während der Ehe geschlossen und muss notariell beurkundet werden, um rechtswirksam zu sein.

Ohne Ehevertrag gilt automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass im Scheidungsfall der während der Ehe erworbene Zugewinn ausgeglichen wird. Mit einem Ehevertrag können Sie andere Regelungen treffen, die besser zu Ihrer Lebenssituation passen.

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Ein Ehevertrag empfiehlt sich besonders in folgenden Situationen:

Unternehmer und Selbstständige
Schutz des Unternehmens vor Zerschlagung im Scheidungsfall. Erhalt der Handlungsfähigkeit und Arbeitsplätze der Mitarbeiter durch klare Vermögenstrennung.

Große Vermögensunterschiede
Wenn ein Partner erhebliches Vermögen in die Ehe einbringt oder erbt, schützt ein Ehevertrag vor ungewollten Vermögensverschiebungen.

Internationale Ehen
Bei unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten klären Eheverträge, welches Recht anwendbar ist und wo eventuelle Verfahren stattfinden.

Wiederverheiratung
Schutz der Kinder aus erster Ehe und klare Regelung der Erbfolge. Vermeidung von Konflikten zwischen neuer Familie und bestehenden Verpflichtungen.

Freiberufler und Künstler
Schutz geistigen Eigentums, Urheberrechte und schwer bewertbarer Vermögenswerte wie Praxiswerte oder künstlerische Werke.

Erbengemeinschaften
Wenn Familienvermögen oder Immobilien in der Familie bleiben sollen, verhindert ein Ehevertrag deren Veräußerung im Zugewinnausgleich.

Was kann in einem Ehevertrag geregelt werden?

Güterstand

Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Güterstand)
Jeder Partner verwaltet sein Vermögen selbst, bei Scheidung wird der während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn ausgeglichen.

Gütertrennung
Komplette Vermögenstrennung – jeder behält sein Vermögen, kein Ausgleich bei Scheidung.

Gütergemeinschaft
Selten gewählt: Gemeinsames Vermögen beider Partner (außer persönlichen Gegenständen).

Versorgungsausgleich

Regelung der Rentenansprüche bei Scheidung. Ausschluss oder Modifikation des gesetzlichen Versorgungsausgleichs möglich, wenn anderweitige Altersvorsorge sichergestellt ist.

Nachehelicher Unterhalt

Modifikation oder Ausschluss des Ehegattenunterhalts unter bestimmten Voraussetzungen. Wichtig: Vollständiger Ausschluss ist nur bei ausgewogenen Vermögensverhältnissen zulässig.

Verfahrenskosten

Regelung, wer im Scheidungsfall die Anwalts- und Gerichtskosten trägt. Kann erhebliche finanzielle Entlastung bedeuten.

Rechtliche Grenzen: Was ist nicht möglich?

Folgende Punkte können NICHT wirksam geregelt werden:

  • Kindesunterhalt (Kinder haben unverzichtbare Rechte)
  • Sorgerecht für gemeinsame Kinder
  • Sittenwidrige Klauseln (z.B. Haushaltsführungspflichten)
  • Einseitige Benachteiligung eines Partners

Ehevertrag vs. Scheidungsfolgenvereinbarung

Ehevertrag

  • Zeitpunkt: Vor oder während der Ehe
  • Zweck: Präventive Regelung für den Fall der Fälle
  • Inhalt: Umfassende Regelungen aller Aspekte
  • Stimmung: Meist entspannt und zukunftsorientiert

Scheidungsfolgenvereinbarung

  • Zeitpunkt: Bei konkreter Trennung/Scheidung
  • Zweck: Konfliktlösung in akuter Krisensituation
  • Inhalt: Konkrete Regelung der anstehenden Scheidung
  • Stimmung: Oft emotional belastet

Mein Tipp: Ein rechtzeitig geschlossener Ehevertrag erspart später langwierige und kostspielige Auseinandersetzungen.

So läuft die Ehevertragserstellung ab

1. Erstberatung

Analyse Ihrer individuellen Situation und Bedürfnisse. Aufklärung über Möglichkeiten und rechtliche Grenzen.

2. Entwurfserstellung

Erarbeitung eines maßgeschneiderten Vertragsentwurfs basierend auf Ihren Wünschen und der aktuellen Rechtsprechung.

3. Beratung beider Partner

Ausführliche Erläuterung aller Klauseln. Beide Partner sollten rechtlich beraten werden, um spätere Anfechtungen zu vermeiden.

4. Notarielle Beurkundung

Terminvereinbarung beim Notar. Der Ehevertrag wird vorgelesen und von beiden Partnern unterzeichnet.

5. Nachbetreuung

Prüfung auf Aktualität bei Änderung der Lebenssituation. Anpassung des Vertrags wenn erforderlich.

Besondere Situationen

Eheverträge bei Immobilien

Klare Regelung, wer die gemeinsame Immobilie bei Trennung erhält. Vermeidung einer Teilungsversteigerung durch vorab getroffene Vereinbarungen.

Internationale Eheverträge

Bei unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten Regelung des anwendbaren Rechts und des Gerichtsstands. Anerkennung in beiden Heimatländern sicherstellen.

Eheverträge mit Kindern aus vorheriger Beziehung

Schutz der Interessen aller Kinder. Klare Regelung von Unterhaltspflichten und Erbansprüchen.

Checkliste: Brauche ich einen Ehevertrag?

Beantworten Sie folgende Fragen:

  • Ist einer der Partner selbstständig oder Unternehmer?
  • Bestehen große Vermögensunterschiede?
  • Bringt ein Partner Immobilien in die Ehe ein?
  • Sind Erbschaften zu erwarten?
  • Haben Sie unterschiedliche Staatsangehörigkeiten?
  • Gibt es Kinder aus vorherigen Beziehungen?
  • Ist ein Partner signifikant älter?
  • Planen Sie längere Auslandsaufenthalte?

Bei 3 oder mehr „Ja“-Antworten ist ein Ehevertrag sehr empfehlenswert.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Am besten vor der Hochzeit, aber auch während der Ehe ist ein Ehevertrag jederzeit möglich. Wichtig ist, dass er in guten Zeiten geschlossen wird.

Ja, bei Sittenwidrigkeit, Täuschung oder wenn sich die Umstände erheblich geändert haben. Daher ist professionelle Beratung so wichtig.

Es gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft mit Versorgungsausgleich und möglichen Unterhaltsansprüchen.

Theoretisch ja, aber ich empfehle beiden Partnern eigene rechtliche Beratung, um spätere Anfechtungen zu vermeiden.

Ja, zwingend! Nur notariell beurkundete Eheverträge sind rechtswirksam.

Ja, Eheverträge können jederzeit einvernehmlich geändert oder ergänzt werden. Auch das muss notariell beurkundet werden.

Ein Ehevertrag ist wie eine Versicherung: Man hofft, sie nie zu brauchen, aber wenn es soweit ist, ist man froh, vorgesorgt zu haben. Als Anwältin für Familienrecht helfe ich Ihnen bei der rechtlichen Vorsorge von Ihnen und Ihrer Familie.

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